Wir sind ein Sachkundiges Unternehmen zur Überprüfung von Abwasserkanälen
Private Abwasserleitungen
Für die Unversehrtheit der privaten Abwasserleitungen ist der Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. Oftmals ist der Zustand dieser Leitungen besorgniserregend, denn teilweise sind sie bereits etliche Jahrzehnte alt und wurden nicht gewartet. Dabei kann das mit Schadstoffen belastete Altwasser über Leckagen austreten und schließlich ins Grundwasser gelangen und dieses verunreinigen.
Schadenspotential
Bereits jetzt wurden in vielen Flüssen Arzneimittel nachgewiesen gegen die auch Kläranlagen nichts ausrichten können. Passieren kann dies durch vom Körper ausgeschiedene Arzneimittel, die über undichte Leitungen ins Abwasser gelangen. Arzneimittel sowie Haushaltschemikalien spielen eine immer größere Rolle bei der Verunreinigung des Grundwassers. Die Langzeitwirkung der Spuren von Arzneimitteln in der Umwelt ist bisher noch nicht vorrauszusehen. Daher muss diese Entwicklung ernstgenommen werden - dichte Abwasserleitungen sind dabei die beste Gegenmaßnahme.
Informationsfilm zur Dichtheitsprüfung
Dichtheitsprüfung
Unsere Druckprüfanlage ermöglicht eine sach- und fachgemäße Überprüfung der Kanalleitungen gemäß DIN EN 1610. Dabei können wir die Überprüfung sowohl mit Wasser als auch mit Luft vornehmen.
Gesetzliche Vorschriften
Wann muss die Dichtheitsprüfung vorgenommen werden?
Bei Neubau von Hausanschlüssen
Nötig wird die Dichtheitsprüfung für alle neuen Schmutz- und Mischwasser ableitenden Grundleitungen und Anschlusskanäle. Der § 61 a aus dem Landeswassergesetz NRW bestimmt,das alle im Erdreich oder unzugänglich verlegten Abwasserleitungen zum Sammeln und Fortleiten, ausgenommen Regenwasserleitungen und Leitungen, die in dichten Schutzrohren so verlegt sind, das austretendes Abwasser aufgefangen und erkannt wird, nach Errichtung von Sachkundigen auf Dichtheit überprüfen zu lassen sind. Im Anschluss erhält der Grundstückseigentümer über das Ergenbnis der Prüfung eine Bescheinigung, die er (je nach Entwässerungsatzung) bei der Kommune vorlegen muss. Nach spätestens 20 Jahren muss eine erneute Dichtheitsprüfung durchgeführt werden.
Bei bestehenden Hausanschlüssen
Laut § 61 a des Landeswassergesetzes NRW muss bei bestehenden Hausanschlüssen eine Dichtheitsprüfung bei Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage durchgeführt werden, spätestens jedoch bis zum 31.12.2015.
Ebenfalls bis zum 31.12.2015 muss eine Dichtheitsprüfung bei Grundstücken im Bereich eines Wasserschutzgebietes erfolgen, wenn bei häuslichem Abwasser die Errichtung der Grundstücksentwässerung vor dem 01.01.1965 erfolgte. Bei industriellem sowie gewerblichem Abwasser gilt der 01.01.1990 als Stichtag.
Schäden an Grundstücksentwässerungsanlagen
Hauptproblem ist der Austritt von Schmutzwasser oder das Eindringen von Grund- und Niederschlagswasser infolge von undichten Leitungen. Die Schäden an Grundstücksentwässerungsanlagen können vielfältig sein. Die häufigsten Gründe für die Beschädigung sind Alter und Verschleiß sowie der unsachgemäße Einbau oder die mangelnde Wartung der Rohre und Leitungen. Der Verlust der Standfestigkeit von Untergründen durch ein- oder wegbrechende Grundleitungen stellt ein eher geringes Risiko dar.
Häufige Schäden sind vor allem:
Rohr-Dichtungsmaterial fehlt oder verrottet
Rohrverbindungen und -versätze sind undicht
Längs-, Quer- oder Rundrisse in den Leitungen
Leitungseinbruch oder Scherbenbildung
Hindernisse im Abfluss
Einwuchs von Wurzeln in die Leitungen
Betonkorrosion
Um diese Schäden zu erkennen und anschließend beheben zu können ist eine Dichtheitsprüfung durch einen Sachverständigen unabdingbar.
Wissenswertes zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen
Was muss der Grundstückseigentümer überprüfen? Alle privat verlegten Abwasserleitungen und Schächte im Erdreich, die reines Schmutzwasser und Mischwasser ableiten. Als Schmutzwasser gilt Wasser z.B. aus Toilette, Dusche oder Waschbecken, als Mischwasser gilt mit Regenwasser vermischtes Schmutzwasser.
Wie weit reicht die Zuständigkeit des Grundstückseigentümers? Die privaten Abwasserleitungen müssen bis zur Grundstücksgrenze zum öffentlichen Bereich überprüft werden.
Welche Rechtsgrundlage liegt der Dichtheitsprüfung zugrunde?
§ 61 a des Landeswassergesetzes NRW in Verbindung mit § 18.
Wer muss/darf prüfen? Ein Sachkundiger gemäß § 61 a des Landeswassergesetzes NRW muss die Dichtheitsprüfung durchführen. Der Grundstückseigentümer bzw. der, dessen Abwasser durch die jeweiligen Leitungen abfließt, ist verantwortlich für die Durchführung.
Bis wann muss die Prüfung erfolgen? Bis zum 31.12.2015 muss nach aktueller Rechtsgrundlage die Dichtheitsprüfung durchgeführt worden sein.
Verkürzte Fristen gelten für die in einem Wasserschutzgebiet liegenden privaten Grundstücke mit dem Baujahr vor 1965 und für dort liegende industrielle Grundstücke mit dem Baujahr vor 1990.
Wann muss eine erneute Prüfung durchgeführt werden? Nach spätestens 20 Jahren muss nach der derzeitgen Rechtslage eine neue Dichtheitsprüfung erfolgen.
Muss jetzt eine erneute Dichtheitsprüfung veranlasst werden, auch wenn das Haus erst vor einigen Jahren erbaut wurde? Nein, falls bereits eine Dichtheitsprüfung bei der Inbetriebnahme der Abwasseranlage erfolgt und ein Prüfprotokoll vorhanden ist, welches bei der Behörde vorgelegt werden kann. Das Prüfprotokoll ist 20 Jahre gültig.
Bei der Prüfung wurde eine undichte Leitung festgestellt, muss diese nun ausgewechselt werden? Ja, wenn solch ein Schaden festgestellt wird, muss er behoben werden. Es muss jedoch nicht zwangsläufig das Grundstück aufgegraben werden, um die undichte Leitung zu sanieren. Mit grabenlosen Sanierungsverfahren ist es oftmals möglich, den Schaden ohne Erdarbeiten zu beheben. Anschließend muss eine neue Dichtheitsprüfung
erfolgen.
Kann die Sanierung der Leitungen über die Gebäudeversicherung bezahlt werden? Es lohnt sich auf jeden Fall beim Versicherer nachzufragen. Entscheidend dafür ist die jeweilige Versicherungspolice.