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Sachverständiger
Fehlende
Baurechnung? - Probleme bei der Gewährleistung!
Regelmäßig
stolpern Gutachter bei Haftungsfragen von Bauherren über formale
Probleme, wenn Baurechnungen fehlen.
Im Falle eines Gewährleistungsanspruches bei einem oder mehreren
Baumängeln muss die Rechnung vorhanden sein. Je nach Länge der
Gewährleistungsfrist richtet sich die Aufbewahrungszeit der Rechnung.
Vielfach können Gewährleistungsansprüche nicht geltend werden, weil
durch Unachtsamkeit keine Rechnungen mehr vorhanden sind.
Bauherren müssen auf Rechnungen bestehen, diese ordnungsgemäß
aufbewahren und auch sicherstellen, dass diese in formaler Hinsicht
korrekt sind.
Folgende Punkte gehören zu einer ordentlichen Rechnung:
Vollständiger Name und Anschrift des
Bauunternehmers
Vollständiger Name und Anschrift des Bauherren
Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer des Bauunternehmers
Rechnungsdatum
Rechnungsnummer
Eindeutige Bezeichnung aller erbrachten Leistungen
Zeitpunkt der Leistungsehrbringung
Enthaltener Umsatzsteuersatz
Endsumme der Rechnung
Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht der Rechung.
Unternehmer sind verpflichtet, eine Rechnung für einen Zeitraum von 10
Jahren aufzubewahren. Privat Bauherren, welche nicht
vorsteuerabzugsberechtigt sind, müssen eine Rechnung 2 Jahre aufbewahren.
Die fristgerechte Aufbewahrung von Rechnungen dient dazu
Gewährleistungsansprüche sicherzustellen.
Sollte ein Bauherr nicht in der Lage sein, dem Finanzamt eine Rechnung
innerhalb der genannten Frist vorzulegen, kann er mit einem Bußgeld
belegt werden.
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Baumängel und
Bauabnahme
Werden Baumängel rechtzeitig erkannt, können Bauschäden nachhaltig
vermieden werden.
Die Mehrheit aller Bauschäden könnte vermieden werden, wenn die
Schadensursachen in Form von schweren Mängeln rechtzeitig, also vor bzw.
während der Bauausführung von den Bauherren bzw. Ihren Beratern erkannt
würde.
Baumängel sind Pannen und fehlerhafte Durchführungen, welche unvermeidlich
jeden Bau begleiten. Wir empfehlen eine gründliche Bauabnahme in Begleitung
eines Sachverständigen, welcher Schäden sofort erkennt, diese in einem
korrekten Abnahmeprotokoll erfasst und somit eine gesicherte Bauabnahme
garantieren kann.
Die häufigsten Probleme, mit denen sich Erwerber von Eigentumswohnungen
oder Häusern herumschlagen sind:
Unzureichende
Wärmeisolation
Unzureichende
Schalldämmung
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